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Haustiere

Haustiere

Zu jedem Campingplatz finden Sie Angaben, ob ein Haustier in Ihrer Unterkunft erlaubt ist oder nicht. Sie finden diese Informationen bei den besonderen Hinweisen nach der Campingplatz-Beschreibung. 

In der Suchmaske auf der Website können Sie bereits das Haustier zu Ihrer Reisegruppe hinzufügen. Mit dieser Funktion werden alle Campingplätze angezeigt, auf denen Haustiere erlaubt sind. Auf der Informationsseite des Campingplatzes finden Sie den Menüpunkt 'Unterkunft'. Einige Campingplätze lassen Haustiere nur in der Nebensaison zu. In einigen Mobilheimen sind Haustiere leider generell nicht erlaubt, in Vacansoleilzelten ist die Mitnahme von Haustieren grundsätzlich nicht gestattet. Bei Buchung eines Stellplatzes für Ihr Wohnmobil, Ihr Zelt oder Ihren Wohnwagen ist die Mitnahme von Haustieren in aller Regel gestattet. Die entsprechenden Gebühren können Sie der Preistabelle entnehmen. Im Ausland ist ein Hundepass erforderlich. Die internationalen Regelungen über die Einfuhr von Tieren finden Sie 

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Bitte beachten Sie,  es ist nicht erlaubt, Haustiere in Campingunterkünften unbeaufsichtigt zu lassen, da dies verschiedene Risiken mit sich bringen kann, unter anderem die Sicherheit und das Wohlbefinden des Tieres, Schäden an der Unterkunft oder Lärmbelästigung.

Sie möchten mehr als ein Haustier mitnehmen? Bitte nehmen Sie mit unseren Mitarbeitern telefonisch Kontakt auf.

Mitnahme von Haustieren in den Urlaub

Allgemeine Regeln für den Transport von Haustieren innerhalb der EU: Hunde, Katzen und Frettchen benötigen einen EU-Heimtierausweis für eine Reise ins Ausland. Dieser Ausweis beinhaltet eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Haustierbesitzers  sowie den Nachweis einer Tollwutimpfung. Der neue EU-Heimtierausweis ersetzt alle europäischen bisher genutzen Ausweise sowie alle ähnlichen Dokumente für den Haustiertransport im Ausland.

Einen deutschen EU-Heimtierausweis erhalten Sie ausschließlich von einem deutschen Tierarzt. Wenn Ihr Haustier zu einer geschützten Art gehört, benötigt Ihr Haustier zusätzlich zum EU-Heimtierausweis ein CITES-Dokument. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die richtigen Angaben von der Botschaft Ihres Reiselandes oder vom CITES-Büro in Deutschland haben (Bundesamt für Naturschutz). Telefonnummer: 0228 / 8491 – 0.

Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut geimpft sein. Dies kann vom Tierarzt vorgenommen werden. Der Tierarzt ist außerdem autorisiert einen Vermerk über die Impfung im EU-Heimtierausweis einzutragen. Haustierbesitzer sind verpflichtet Ihr Tier von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Meistens wird dafür ein elektronischer Transponder (Chip) verwendet, der unter die Haut eingesetzt wird. Für die unten stehenden Länder gelten besondere Bestimmungen.

Tiere, die jünger als drei Monate sind

Wenn Sie Tiere, die jünger als drei Monate sind, mit auf eine Reise nehmen, müssen diese nicht geeimpft sein. Dennoch muss der Eigentümer belegen, dass das Tier bis zu Beginn der Reise, an dem Ort wo es geboren wurde, aufgewachsen ist und nicht mit Tieren in Verbindung gekommen ist, die möglicherweise eine Tollwutinfektion aufweisen. Das junge Tier sollte die Grenze nur in Begleitung seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, passieren. Die EU Mitgliedstaaten entscheiden, ob es erlaubt ist ein Tier, welches jünger als drei Monate ist, in das Land einzuführen. Zur Zeit ist zu erwarten, dass England und Frankreich diese Tiere nicht erlauben werden. Die Niederlande wird Tiere die jünger als drei Monate sind, wahrscheinlich erlauben, aber nur, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt werden. Wenn die Papiere der Tiere nicht in Ordnung sind, kann der Zollbeamte das Tier zurückhalten. Die Konsequenzen sind:das Tier wird in Quarantäne genommen, bis es die Anforderung erfüllt, oder das Tier wird in sein Herkunftsland (Deutschland) zurück geschickt. Weitere, genauere Informationen erhalten Sie von Ihrem Tierarzt oder bei der zuständigen Botschaft des Landes. Wenn Ihr Tier zu einer geschützten Tierart gehört, müssen Sie außer dem EU- Ausweis, noch ein Dokument von CITES mit sich führen. Informieren Sie sich bei der Botschaft ihres Urlaubslandes oder beim CITES Büro in Ihrem eigenen Land. In Holland sind Haustiere, die jünger als drei Monate alt sind, erlaubt, wenn sie die oben genannten Anforderungen erfüllen.

Ungarn erlaubt das nicht-kommerzielle Transportieren von Hunden, Katzen und Frettchen unter drei Monaten und damit ungeimpft gegen Tollwut, wenn eine Bescheinigung gemäß  02/16/1/2008. dazu mitgeführt wird.

Tiere, die jünger als drei Monate sind, aus dem Nicht-EU-Raum stammen und die nicht gegen Tollwut geimpft sind, dürfen nicht nach Belgien eingeführt werden, es sei denn, sie kommen aus tollwutfreien Ländern, Island, Norwegen oder der Schweiz. Der Halter benötigt eine unterschriebene Erklärung, dass sich das Tier seit seiner Geburt in seinem Geburtsland befunden hat und seitdem nicht mit Tieren in Kontakt gekommen ist, die mit Tollwut infiziert waren.

In Italien dürfen Tiere unter drei Monaten nicht im Flugzeug transportiert werden. In Spanien ist das Einführen von Tieren unter drei Monaten nicht erlaubt.

Niederlande

In den Niederlanden gelten die allgemeinen Regeln für den Transport von Haustieren innerhalb der EU.

Frankreich

Einge Rassen sind für einen Aufenthalt oder die Durchreise durch Frankreich grundsätzlich nicht erlaubt. Dazu gehören alle Wachhunde und Kampfhunde. Dies betrifft auch Tiere, die kein Stammbuch besitzen und deren Wuchs einem Staffordshire Terrier, einem American Staffordshire Terrier, einem Mastiff oder dem Tosa Inu entspricht.

Alle Hunde, die in die Katagorie Wach- und Angriffshund fallen, und die für Aufenthalte und Transit durch Frankreich erlaubt sind, gilt eine stete Leinen- und Maulkorbpflicht. Dies gilt für die in einem Stammbuch registrierten Rassen wie den Stafford Terrier, den American Staffordshire Terrier, den Tosa Inu und Hunde, die der Rottweiler-Rasse ähneln.

Auf den Campingplätzen gibt es unterschiedliche Regelungen für diese Hunderassen. Sofern Ihr Hund in die zweite Kategorie fällt, sollten Sie besser telefonisch mit unserem Reservierungsteam in Kontakt treten. Wir setzten uns mit dem Campingplatz in Verbindung und klären, ob Ihr Hund dort akzeptiert wird.

Deutschland

Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen dürfen Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier und Kreuzungen dieser Familien nicht zusammen mit anderen Hunden in Deutschland transportiert oder eingeführt werden. Dasselbe gilt für Hunde anderer Rassen oder Kreuzungen aus Hunderassen, die als gefährlich betrachtet werden. In Deutschland müssen Hunde mit einem Gewicht über 20 kg oder einer Schulterhöhe von mehr als 40 cm zu jeder Zeit an der Leine geführt werden und bei Bedarf einen Maulkorb tragen.

Dänemark

Die folgenden Hunderassen sind in Dänemark verboten: Pittbull Terrier, Tosa Inu, Amerikan Staffordshire Terrier (Amstaff), Fila Brasiliero, Dogo Argentino, Amerikansk Bulldog, Boerboel, Kangal, Central Asian Ovtcharka, Kaukasian Ovtcharka, South Russian Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac. Hunde müssen an öffentlichen Plätzen angeleint werden. Es ist nicht gestattet, Hunde an öffentlichen Stränden mit blauer Flagge schwimmen zu lassen. Hunde, die vier Monate oder älter sind, müssen ein Halsband mit Hundemarke tragen, aus dem der vollständige Name, die Adresse und Telefonnummer des Halters hervorgeht.

Belgien

In der Region von Quaregnon sind Rottweiler nicht erlaubt. Diese müssen auf der Straße einen Maulkorb tragen und sind auf öffentlichen Plätzen, wie Märkten, Festivals und Sportevents nicht erlaubt.

Ungarn

Seit Januar 2013 ist die Klassifizierung von Hunden eng mit ihrem Gefahrenpotential, und nicht mehr mit ihrer Rasse verknüpft. Daher können einige Hunderassen, die zuvor als gefährlich eingestuft wurden, wie zum Beispiel der Straffordshire Bull Terrier, ohne weitere Genehmigung in das Land eingeführt werden. Wenn ein Hund von den ungarischen Behörden als gefährlich angesehen wird, sind bestimmte Bestimmungen zu beachten (z.B.dürfen Kinder diesen nicht alleine ausführen). Entsprechend der EU-Gesetzgebung bleiben der EU-Tierpass, ein Mikrochip und eine Tollwutimpfung zwingend erforderlich. Der Hund ist an der Leine zu führen. Da ein Maulkorb zum Teil vorgeschrieben ist, sollten Sie diesen immer mitführen. Hunde dürfen offiziell nicht im Balaton- und Venence-See schwimmen. Hunde sind an Stränden, auf denen keine Beschränkungen angegeben sind, erlaubt.

Österreich

In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maulkorb- und Leinenpflicht. In einigen Regionen sind Sicherheitsvorkehrungen gegen die Tollwut vorgeschrieben. Dies wird durch rote Hinweisschilder angezeigt. Hier wird empfohlen, Ihre Tiere im Fahrzeug zu lassen.

Generelle landesweite Gesetze zum Mitführen von Hunden bestehen in Österreich nicht, allerdings können besondere lokale Verordnungen Einschränkungen nach sich ziehen.

Spanien

Bestimmte Hunderassen unterliegen den Bestimmungen gefährlicher Hunderassen. Dies gilt für Pitbull und Dogo Argentino sowie für Rottweiler und American Staffordshire Terriër. Für diese Rassen bestehen strikte Beschränkungen, eine stete Leinen- und Maulkorbpflicht sowie die Pflicht zur Beantragung einer Genehmigung.

Mit dem Auto: es ist nicht gestattet, Hunde ungesichert im Auto zu transportieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Hund sicher im Fahrzeug zu transportieren. Es gibt Gurte, die einen Transport auf verschiedene Weise ermöglichen, und andere Maßnahmen. So sind unter anderem Sicherheitsgurte für den Transport auf dem Rücksitz erhältlich, Netze oder Gitter können den Innen- und Laderaum voneinander trennen.

Tschechien

Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel müssen Hunde einen Maulkorb tragen. Die Tschechische Republik gilt als besonders hundefreundliches Reiseziel.

Kroatien

Die Einfuhr oder der zeitweilige Aufenthalt von Pitbull Terriërn, die nicht bei der Internationalen Organisation for Canids (FCI) gemeldet sind, oder Züchtungen aus Pitbull Terriërn sind nicht gestattet.  An vielen Orten in Kroatien, beispielsweise in Zagreb, müssen Haustiere an der Leine geführt werden. Folgende Hunderassen müssen angeleint werden und einen Maulkorb tragen: Dobermann, American StaffordShire Terriër, Bull Terriër, Rottweiler, Dog, deutscher und belgischer Schäferhund, japanische Kampfhunde, großer japanischer Spitz, Mastiff, Sarplaninac, Pitbull oder Kreuzungen dieser Familie sind nicht erlaubt. Andere Rassen mit Ausnahme des Bordeaux-Hundes und des napolitanischen Mastiff müssen an öffentlichen Orten angeleint werden, brauchen aber keinen Maulkorb zu tragen. Sie dürfen maximal fünf Haustiere einführen. Haustiere dürfen nur in Begleitung des Besitzers oder einer anderen vom Besitzer festgelegten Person eingeführt werden.

Schweiz

Pitbulls, Straffordshire Terriër, Staffordshire Bulterriër, Bulterriër, Dobermann, Argentinier, Fila Brasileiro, Rottweiler, Mastiff, Mastin Espagnol, Mastino Napoletano und Tosa Inu dürfen nicht in die Schweiz eingeführt werden mit Ausnahme von Aufenthalten bis zu 4 Wochen Dauer oder beim Transit. Diese Hunde müssen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. In einigen Kantonen der Schweiz bestehen besondere Regeln oder Verbote der angeführten Hunderassen. Bitte nehmen Sie mit dem Veterinärdienst der entsprechenden Kantone vorher Kontakt auf.

Portugal und Italien

Eine Maulkorbpflicht besteht an belebten und öffentlichen Orten für Terrier- und Bull-Rassen sowie für Kreuzungen dieser Familien. Bei Aufforderung sind ungeachtet der Rasse Maulkörbe zu tragen. In Italien ist es Vorschrift, Haustiere an öffentlichen Plätzen angeleint und mit Maulkorb zu führen.

Slowenien

In Städten und in der Natur besteht Leinenpflicht. Kommen Hunde aus Ländern mit hohem Tollwutrisiko, muss zunächst einen Monat nach der Tollwutimpfung und drei Monate vor der Reise ein Bluttest erfolgen.

Die dargestellten Preise sind die derzeit gültigen Preise. Diese können jederzeit geändert werden. Wenn Sie sicher gehen möchten, Ihre Reise zu diesem Preis zu bekommen, sollten Sie gleich buchen, denn in diesem Fall ändert sich der Preis nicht mehr. Alle derzeit gültigen Rabatte und Gratisnächte sind im Preis bereits berücksichtigt. Als Zusatzkosten werden die Buchungsgebühren von 19,50 € sowie eventuell zutreffende lokale Gebühren, die vom Alter der Reisenden abhängig sind wie zum Beispiel eine Kurtaxe, erhoben. Die angegebenen Preise beziehen sich immer auf einen Aufenthalt von 2 Personen (auch wenn Sie vorab angegeben haben, mit einer größeren Reisegruppe zu reisen). Der endgültige Preis hängt vom Alter aller Reisenden ab und wird Ihnen erst im letzten Buchungsschritt vor Ihrer verbindlichen Buchung angezeigt, nachdem Sie alle Geburtsdaten eingetragen haben.